Kosten / Kostenerstattung


Die Kosten für die 1. Behandlung, in der auch die Befundung stattfindet, betragen 100,-€  (45 - 60 Min), ebenso jede weitere Erwachsenen-Behandlung (in der Regel ab 14 Jahre oder nach Absprache mit dem Therapeuten).

 

Bei Kindern hat sich herausgestellt, dass für Folgebehandlungen entweder die halbe Zeit gut ausreicht oder sie oft auch nicht länger still liegen wollen, daher in der Regel 50,-€ (20 - 30 Min).

 

Der Kontrolltermin (10 - 15 Min) für Neugeborene, 3-6 Wochen nach der Behandlung, ist kostenfrei und dient der Sicherheit von Eltern und Therapeut, dass alle Korrekturen "gehalten" haben.

 

Zusätzlich zum bitte gut ausgefüllten Anamnesebogen (auch eine Operation, die 40 Jahre zurückliegt, hat eine Narbe hinterlassen...), brauchen Sie eine Privatverordnung ihres Arztes.

 

Osteopathie ist keine allgemeine gesetzliche Kassenleistung. Mittlerweile übernehmen jedoch bereits viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Osteopathie! Je nach ihrer Versicherungssituation können sie die Behandlung ganz oder teilweise erstattet bekommen. Bitte informieren Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Erstattung erhalten.

 

Seit 01.01.2012 übernehmen teilnehmende gesetzliche Kassen bis zu 80% der Kosten für bis zu 6 osteopathische  Behandlungen pro Jahr. Dazu benötigen Sie ebenfalls eine Privatverordnung bzw. ein grünes Rezept vom Arzt (oder Heilpraktiker) und der Therapeut muss Mitglied in einem anerkannten Berufsverband sein.

In meinem Fall ist das der BVO.

Weitere Informationen zum Thema "Grünes Rezept" finden Sie unter Downloads.

 

Hier können Sie sich über den aktuellen Stand der Erstattungsmöglichkeiten informieren: http://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/.


Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte. Gerne erteile ich Ihnen persönlich weitere Auskünfte.

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